12. BImSchV

Information der Öffentlichkeit nach der Störfallverordnung (12. BImSchV, Anhang V)

Die FIDELIS Logistics GmbH ist Eigentümer und Betreiber eines Betriebsbereichs im Sinne der Störfallverordnung (12. BImSchV). Entsprechend dem Anhang V, Teil 1+2, der 12. BImSchV geben wir der Öffentlichkeit folgende Information bekannt:


Teil 1

1. Anlagenbetreiber


FIDELIS Logistics GmbH
Am Reitersberg 16
95182 Döhlau

Internet: www.fidelis-logistics.com
E-Mail: info@fidelis-logistics.com
Tel: +49 9286 965684 0

Ansprechpartner: Joachim Döhla


2. Angaben zum Betriebsbereich

Den Betriebsbereich bildet eine Logistikanlage zur Lagerung von pyrotechnischen Erzeugnissen der Lagergruppe 1.4. Die pyrotechnischen Erzeugnisse nach § 3a SprengG gliedern sich dabei in:

- Silvesterfeuerwerk der Kategorie F1 und F2 (nach Punkt 1a und 1b)

- Pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke der Kategorie P1 "Airbag-Einheiten" (nach Punkt 3a).

Gemäß der Festlegung der Mengenschwelle nach Anhang I, Spalte 5 der 12. BImSchV, handelt es sich um einen Betriebsbereich der „oberen Klasse“. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Lagergenehmigung nach § 17 SprengG für die Errichtung und den Betrieb der Anlage, wurden durch das Landratsamt Hof, Fachbereich Umwelt, mit Bescheid vom 01.08.2018 erteilt. Der Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1, 12. BImSchV wurde dem Landratsamt Hof als zuständige Genehmigungsbehörde vorgelegt.


3. Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich

Die pyrotechnischen Erzeugnisse werden in BAM-geprüften und gefahrgutrechtlich gekennzeichneten Umkartons aus Kartonage in ihrer Verkaufsverpackung angeliefert. Die Anlieferung der Ware am Betriebsbereich erfolgt überwiegend in der Kernzeit Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr per LKW. Eine gesteigerte Anzahl von Anlieferungen findet jeweils im ersten und letzten Quartal des Jahres statt. Die Ware wird artikelrein auf Paletten gepackt und in den einzelnen Hallensegmenten (Brandabschnitte) in Blocklagerung gestapelt. Im letzten Quartal des Jahres werden die pyrotechnischen Erzeugnisse zu versandfertigen Kommissionen auf Kartonbasis zusammengestellt und durch Speditionspartner zur Auslieferung per LKW übernommen. Die pyrotechnischen Erzeugnisse werden während des gesamten logistischen Prozesses nicht aus ihrer originalen Verkaufsverpackung entnommen.


4. Gehandhabte Gefahrstoffe

Die pyrotechnischen Erzeugnisse gehören ausschließlich der Lagergruppe 1.4 und den Verträglichkeitsgruppen 1.4 G und 1.4 S an. Die Explosivstoffe dieser Gruppe stellen keine bedeutsame Gefahr dar. Sie brennen ab, einzelne Gegenstände können auch explodieren. Die Auswirkungen sind weitgehend auf das Packstück beschränkt. Sprengstücke gefährlicher Größe und Flugweite entstehen nicht. Ein Brand ruft keine Explosion des gesamten Inhalts einer Packung hervor. Die pyrotechnischen Bestandteile der Gegenstände der Kategorie P1 sind hermetisch von der Umwelt abgeschlossen und können unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen nicht freigesetzt werden. Die in den pyrotechnischen Erzeugnissen enthaltenen Gefahrstoffe entsprechen der Gefahrenkategorie P1b Explosive Stoffe / Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff, nach Nr. 1.2.1.2 des Anhangs I der 12. BImSchV.


5. Verhalten bei einem Störfall

Die eingelagerten Stoffe weisen kein bedeutsames Gefahrenpotenzial auf. Im Falle eines Brandes oder starker Rauchentwicklung sollten unmittelbare Anlieger Fenster, Türen und Tore geschlossen halten. Aufgrund der ausreichenden Schutz- und Sicherheitsabstände besteht keine direkte Gefahr für unmittelbare Anlieger. Eventuellen Hinweisen und Aufforderungen von Feuerwehr und sonstigen Einsatzkräften ist Folge zu leisten.


6. Vor-Ort-Besichtigungen und Überwachungsplan

Die FIDELIS Logistics GmbH betreibt ein Sicherheitsmanagementsystem nach Vorgabe des KAS 19 Leitfadens zur Verhinderung von Störfällen. Die turnusmäßige Vor-Ort-Inspektion gem. § 16 Störfall- Verordnung fand am 13.12.2022 statt. Anfragen zum Überwachungsplan können bei der Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 50, gestellt werden.


7. Umweltinformationen

Weitergehende Umweltinformationen können beim Landratsamt Hof, Fachbereich Umwelt, eingeholt werden.


Teil 2

1. Störfallszenarien und Gefahrenabwehrmaßnahmen


Zu einem Störfall kann es nur kommen, wenn pyrotechnische Erzeugnisse in Brand geraten und der Brand nicht schon im Anfangsstadium unter Kontrolle gebracht werden kann. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Brandereignisses ist äußerst gering. Zur frühzeitigen Erkennung eines Entstehungsbrandes und damit zur Vermeidung eines Störfalls, wurden für den Betriebsbereich folgende organisatorische, bauliche und brandschutztechnische Gefahrenabwehrmaßnahmen vorgenommen:

- Im Betriebsbereich und auf dem gesamten Betriebsgelände besteht ein absolutes Rauchverbot, welches gegen Unterschrift auch an Fremdfirmen unterwiesen wird.

- Zur Vermeidung von Brand durch Sabotage (Brandstiftung), wurde eine Einbruch- meldeanlage mit Videoüberwachung, Bewegungsmeldern und Lichtschranken installiert.

- Zur frühzeitigen Erkennung eines Schwelbrands in Kabelführungen wurden Zwischendeckenrauchmelder angebracht.

- Der gesamte Betriebsbereich wird permanent von einer Brandmeldeanlage (Kat. 1-Vollschutz) überwacht, die auf die „Integrierte Leitstelle Hochfranken“ (ILS) aufgeschaltet ist.

- Die 4 Hallensegmente (Brandabschnitte) sind durch Brandschutzwände unterteilt und durch automatisch schließende Brandschutztore getrennt (Feststellanlagen).

- In den Hallenbereichen sind Ansaugrauchmelder installiert, die permanent die Raumluft auf Verunreinigung durch Rauchgas analysieren.

- Flurförderzeuge werden ausschließlich in einem baulich und brandschutztechnisch separierten Batterieladeraum geladen.


2. Verpflichtungserklärung des Betreibers

Die FIDELIS Logistics GmbH verpflichtet sich auf dem Gelände des Betriebsbereichs – auch in Zusammenarbeit mit Notfall- und Rettungsdiensten – geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und zur größtmöglichen Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen zu treffen.
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